Behandlungen

Schwangerschaft - Ultraschalluntersuchungen/ Pränataldiagnostik

Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

Jede Schwangere hat entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Diese werden auch Ultraschallscreenings genannt.

 

I. Screening zwischen der 8+0. und 11+6. SSW: Bei dieser Ultraschalluntersuchung liegt der Nachweis der intakten Schwangerschaft im Vordergrund. Außerdem wird der korrekte Sitz der Schwangerschaft überprüft, die Anzahl der Kinder festgelegt und ggfs. das Schwangerschaftsalter korrigiert.

 

II. Screening zwischen der 18+0. und 21+6. SSW: Im II. Screening gibt es für die Patientin die Wahl zwischen einem Basisultraschall und demerweiterten Basisultraschall. Während beim ersten im Wesentlichen das Wachstum des Kindes beurteilt wird, werden beim erweiterten Basisultraschall auch einige grundlegende Organe und Organfunktionen mitbeurteilt.

 

III. Screening zwischen der 28+0. Und 31+6. SSW: Im letzten Ultraschallscreening der Schwangerschaft liegt das Hauptaugenmerk darauf, ob sich das Kind der Schwangerschaftswoche entsprechend entwickelt hat.

Diese Screenings können Hinweis auf Besonderheiten oder Gefahren für Mutter und Kind geben. Ist sich der Untersucher beispielsweise unsicher, vermutet eine Auffälligkeit oder es bestehen andere Risikofaktoren, dann werden weiterführende Untersuchungen veranlasst. An dieser Stelle kommt dann die Pränataldiagnostik ins Spiel.

 

 

Schwangerschaft - Ultraschalluntersuchungen

 

 

Folgende Untersuchungen sind darüber hinaus im Rahmen der Pränataldiagnostik sinnvoll und möglich, werden aber bei Vorliegen bestimmter Gründe oder Risikofaktoren von der Krankenkasse übernommen:

 

12.-14. SSW: Früher Feinultraschall/ Ersttrimesterscreening: Schon bei einer Körpergröße von 6-8cm lassen sich die Organe des Kindes beurteilen.So lassen sich in geübter Hand bereits zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte aller Fehlbildungen erkennen, manche davon sogar besser als in einer späteren Phase der Schwangerschaft. Auch das Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenstörung wie beispielsweise der Trisomie 21 kann zu diesem Zeitpunkt optimal eingeschätzt werden (Nackentransparenzmessung, NIPT.

 

Wir empfehlen die Durchführung eines frühen Feinultraschalls, auf Wunsch auch mit einer Risikoberechnung einer kindlichen Trisomie 21 oder anderen Chromosomenstörung in unserer DEGUM-II Sprechstunde.

 

20.-22. SSW II. Ultraschallscreening: Zu diesem Zeitpunkt sind die Ultraschallbedingungen in der Regel am besten. Im Gegensatz zum erweiterten Basisultraschall werden bei der Feindiagnostik systematisch die kindliche Anatomie und Funktion der Organe wie beispielsweise das Herz beurteilt. Hierbei kann der überwiegende Antiel der Fehlbildungen erkannt werden. Der Feinultraschall wird z.B. bei unklaren Befunden in Voruntersuchungen, bei Risikoschwangerschaften oder Besonderheiten in der Familien- oder Vorgeschichte durchgeführt. Auch auf Wunsch ist diese Untersuchung möglich, ist dann aber keine Kassenleistung.

 

Wir empfehlen die Durchführung eines Feinultraschalls in der 20.-22. SSW.

 

29.-32. SSW III. Ultraschallscreening: Bei dieser Untersuchung liegt vor allem das Wachstum und die Entwicklung Ihres Kindes im Fokus. Da sich manche Auffälligekeiten aber erst im Laufe der Schwangerschaft entwickeln können oder erkennbar werden, ist ein erneuter Feinultraschall ist zu diesem Zeitpunkt ebenfalls sinnvoll.

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