Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Selbstzahlerleistungen sind Maßnahmen, welche nicht medizinisch zwingend notwendig, aber manchmal medizinisch sinnvoll sind.
So können damit beispielsweise die regulären Vorsorgeuntersuchungen ergänzt werden. IGeL-Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Wir bieten unter anderem folgende IGeL-Leistungen an:
- Ultraschall der Gebärmutter und der Eierstöcke: Hier können die Gebärmutterschleimhaut beurteilt, und Myome oder Zysten erkannt werden
- Ultraschall der Eierstöcke bei Kinderwunsch: Bei Kinderwunsch oder unter Kinderwunschtherapie kann es sinnvoll sein, die Eierstöcke auf heranreifende Eibläschen zu untersuchen.
- Mammasonografie (Brustultraschall): Zur Erkennung von nicht-tastbaren Befunden kann mit diesem Verfahren die Brustkrebsfrüherkennung ohne Strahlenbelastung optimal ergänzt werden.
- Einlegen einer Spirale oder Hormonspirale zur Empfängnisverhütung
- Immunisierung (Impfung) bei wiederholten Blasenentzündungen
- Nackentransparenzmessung und früher Feinultraschall zur Einschätzung des Trisomie 21 Risikos und anderer Chromosomenstörungen.
- Feinultraschall (nur Selbstzahlerleistung, falls keine medizinische Indikation vorliegt)
- Fruchtwasseruntersuchung (nur Selbstzahlerleistung, falls keine medizinische Indikation vorliegt)
- Chorionzottenbiopsie (nur Selbstzahlerleistung, falls keine medizinische Indikation vorliegt)
Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch, welche Maßnahmen bei Ihnensinnvoll oder weniger sinnvoll sind.
Bitte sprechen Sie uns an.