Behandlungen

Schwangerschaft - Mutterschaftsrichtlinien

ärztliche Untersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien

Die Mutterschaftsrichtlinien regeln die Vorsorgeleistungen, auf die jede Schwangere Anspruch hat.

 

Hierzu zählen insbesondere folgende Untersuchungen:

 

  • Kontrollen beim Frauenarzt alle 4 Wochen und ab der 32. SSW alle 2 Wochen. Bei jedem dieser Termin werden Gewicht, Blutdruck, Urin und der Muttermund kontrolliert. 3-4x in der Schwangerschaft erfolgen darüber hinaus Kontrollen der Blutwerte.

  • Bestimmung der mütterlichen Blutgruppe und ein Antikörpersuchtest.
    – Spezielle Untersuchungen auf Infektionserkrankungen wie Chlamydien, HIV, Hepatitis B und

Drei Ultraschalluntersuchungen (Ultraschallscreenings): Diese finden etwa in der 10., 20. und 30. SSW statt. Weiterführende Untersuchungen finden nur bei Auffälligkeiten oder Risikokonstellationen.

 

Darüber hinaus sind weiterführende Ultraschalluntersuchungen wie der frühe Feinultraschall in der 12-14. SSW, ggfs. mit Risikoberechnung für Chromosomenstörungen wie die Trisomie 21 sowie der Organfeinultraschall in der 20.-22. SSW zu empfehlen.

 

Ultraschalluntersuchung
– Ein kleiner Zuckertest (50g oraler Glukosetoleranztest, oGTT) zwischen der 24. Und 28. SSW zur Beurteilung, ob ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Dazu wird eine Zuckerlösung getrunken und exakt eine Stunde später wird der Blutzuckerspiegel im Blut gemessen. Sollte der Wert auffällig sein, so sollte ein weiterer Zuckertest (75g oGTT) durchgeführt werden: Dieser muss nüchternvorgenommen werden. Bei diesem Test wird insgesamt 3x Blut abgenommen.

 

– Im letzten Schwangerschaftsdrittel ggfs. die Überwachung der kindlichen Herztöne (Kardiotokografie, CTG).

 

  • Das wichtigste Dokument ist dabei der Mutterpass. Wir empfehlen deshalb dringend, diesen in der Schwangerschaft immer bei sich zu tragen.

 

Ähnlich wie bei den Ultraschalluntersuchungen gibt es darüber eine Reihe von nicht zwingend medizinisch notwendigen, aber sinnvollen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen werden. Diese können allerdings im Rahmen von IGeL-Leistungen angeboten werden.

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Dr. med. Satik Aleksanyan
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